Anregung & Feedback
Anregung, Beschwerde? Sagen Sie uns, was wir besser machen können.
Haben Sie sich über uns geärgert oder gibt es etwas, das wir noch verbessern können?
Wir freuen uns über jede Chance, die Sie uns geben, unseren Service zu verbessern.
So können Sie sich bei der ProTect beschweren: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Brief, Fax oder E-Mail. Unsere Mitarbeiter nehmen Ihre Hinweise sehr ernst und gerne entgegen. Die Kontaktdaten der themenspezifischen Ansprechpartner finden Sie auf unseren Schreiben oder auf den Seiten unserer Homepage.
Ganz leicht geht es per E-Mail. Nutzen Sie einfach den folgenden Link:
Wenn Sie das Kontaktformular Anregung/Beschwerde ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Wir prüfen Ihr Anliegen und holen gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (z. B. von unserem Außendienst oder einem betroffenen Dienstleister) ein. Dazu leiten wir Ihr Schreiben an die betroffenen Stellen weiter.
In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen unsere Antwort. Wir wählen hierfür in der Regel den gleichen Kanal (z. B. Telefon, Post), den Sie bei der Beschwerdeeinreichung genutzt haben, es sei denn, Sie haben uns um eine bestimmte Antwortform gebeten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es vorkommen, dass wir ausschließlich per Post antworten.
Sollte es einmal nicht möglich sein innerhalb dieser Frist zu antworten, geben wir Ihnen einen Zwischenbescheid und nennen Ihnen einen Termin bis zu dem Sie unsere Antwort erwarten dürfen.
Sollten wir Ihren Forderungen nicht vollständig entsprechen können, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung. Manchmal ist es sinnvoll, den Streit unabhängig von der Rechtslage durch eine gütliche Einigung zu lösen, dann unterbreiten wir Ihnen von uns aus einen Vorschlag.
Sie helfen uns durch folgende Angaben:
- Ihre vollständigen Personalien
- Die Vertrags- oder Schadennummer
- Eine Beschreibung des Sachverhaltes
- Die Angabe, was Sie mit der Beschwerde erreichen wollen
- Sofern Sie sich Namens und im Auftrage einer anderen Person an uns wenden, benötigen wir auch die entsprechende Vollmacht dieser Person.
Wenn eine Beschwerde in unserem Unternehmen für Sie nicht erfolgreich war, haben Sie in vielen Fällen neben einer gerichtlichen Klärung zusätzlich die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann für Versicherungen zu beschweren.
Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dem Ombudsmann teil. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. Genaue Informationen wann und wie er helfen kann, finden Sie auf der Website des Ombudsmannes. Die Kontaktdaten lauten:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel. 0800 3696000
Fax 0800 3699000
Für online abgeschlossene Verträge hat die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
zur Online-Streitbeilegungsplattform
Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergerichtliche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Verbraucher können sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Genaue Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der BaFin.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550
Bitte schreiben Sie uns, was wir verbessern können.
Wenn Sie mit uns zufrieden oder unzufrieden sind, sagen Sie uns bitte Bescheid. Damit geben Sie uns die Möglichkeit, Fehler oder Mängel zu erkennen und abzustellen.
Für Ihre Mühe danken wir Ihnen im Voraus.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.