RatenSchutz
Finanzierung auch nachträglich absichern
Sie haben bereits eine Finanzierung abgeschlossen, zögerten jedoch, ob Sie diese durch eine Restkreditversicherung absichern sollen?
Kein Problem, unseren RatenSchutz können Sie unkompliziert auch nachträglich zu Ihrer Finanzierung abschließen - ganz gleich wer Ihr Kreditgeber ist oder welche Kreditart Sie gewählt haben.
Gute Gründe für unseren RatenSchutz
- Ratenübernahme bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Einschränkung der Erwerbstätigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder gescheiterter Selbstständigkeit
- Individuell an Ihren persönlichen Absicherungsbedarf anpassbar
- Keine Antragsablehnungen, Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren wie beispielsweise gefährlichen Berufen oder Freizeitaktivitäten
- Flexible Beitragszahlungen
Mehr Sicherheit für Ihre Finanzierung
Bei einem Haus- oder Autoerwerb ist es selbstverständlich das Eigentum bestmöglich abzusichern. Warum sollte man nicht genauso sorgfältig die Finanzierung absichern, welche für den Erwerb notwendig ist?
Regelmäßig bleiben nämlich die Finanzierungsraten unversichert und das, obwohl eklatante Einkommenslücken aufgrund von unerwarteten Ereignissen wie beispielsweise Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Finanzierung schnell auf wackeligen Füßen stehen lässt.
Hauptursachen für Überschuldung
Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbstständigkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Unfall oder Erkrankungen gehören in Deutschland zu den häufigsten Ursachen von Überschuldung.
Mit dem RatenSchutz von der ProTect Versicherung können Sie genau diese Risiken absichern und weitere Folgen wie beispielsweise eine Privatinsolvenz vermeiden.
Sichern Sie sich jetzt ab und haben Sie somit im Fall der Fälle eine Sorge weniger!
Mehr Leistung zu fairen Konditionen
Der RatenSchutz ist nicht nur flexibel an Ihren individuellen Absicherungsbedarf anpassbar, sondern Sie profitieren darüber hinaus auch von einer garantierten Antragsannahme ohne Beitragsaufschläge, selbst bei bestehenden Vorerkrankungen, gefährlichen Berufen oder Freizeitaktivitäten. Für definierte Vorerkrankungen besteht lediglich eine kurze Wartezeit von 24 Monaten, danach sind sogar diese mitversichert.
Entscheiden Sie selbst, wieviel Schutz Ihnen wichtig ist:
- Der RatenSchutz schützt Sie nicht nur im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, sondern bietet optional auch Schutz bei einer dauerhaften Einschränkung der Erwerbstätigkeit.
- Bei der Absicherung einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit ist die Höchstleistungsdauer zwischen 12 und 24 Monaten wählbar.
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Dreifacher Schutz: Unfall, Krankheit und unverschuldete Arbeitslosigkeit in nur einer Versicherungspolice
- Keine Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren wie z. B. gefährliche Berufe oder Freizeitaktivitäten
- Nachträglich, banken- und kreditartunabhängig abschließbar
- Flexibler Versicherungsbeginn
- Tägliche Versicherungsleistung auch an Sonn- und Feiertagen
- Wiederholte Versicherungsfälle sind während der Laufzeit versichert
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit
- Absicherung einer unverschuldeten Kündigung auch innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages
- Flexible Beitragszahlungen
- Keine Anrechnung auf Sozialleistungen im Versicherungsfall
Fragen und Antworten
Der RatenSchutz dient als Absicherung einer Finanzierung, sodass bei unvorhersehbaren Lebensereignissen wie Unfall, Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit Ihre Zahlungsliquidität weiterhin sichergestellt ist.
Damit Sie bei unerwarteten Einkommensverlusten durch unvorhergesehene Vorkommnisse wie z. B. Arbeitsunfähigkeit, dauerhaften Einschränkung der Erwerbstätigkeit sowie unverschuldeter Arbeitslosigkeit Ihre monatlichen Finanzierungsraten weiterhin leisten können. Denn die gesetzlichen Leistungen, wie beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld I liegen meist weit unter dem bisherigen Nettogehalt der Betroffenen. Mit dem RatenSchutz vermeiden Sie, in solch schwierigen Zeiten weder in einen Liquiditätsengpass noch in eine Überschuldung zu geraten.
Die Absicherung mit dem RatenSchutz ist für alle Erwerbstätigen, die eine neue oder bestehende Finanzierung teilweise oder größtenteils mit Ihrem eigenen Erwerbseinkommen tilgen und nicht bereits ausreichend abgesichert sind.
Bis zur Höhe der monatlichen Darlehensrate, jedoch nicht mehr als 2.000 € monatlich.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Unfall oder Krankheit Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt) vorübergehend nicht mehr ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Wenn die versicherte Person aufgrund von Unfall oder Krankheit ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann und auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen kann.
Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ein Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer krankheits- oder betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber verliert. Auch die Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen z. B. Insolvenz zählt hierzu.
Der RatenSchutz zahlt so lange wie die unverschuldete Arbeitslosigkeit besteht, dabei beträgt die Höchstleistungsdauer wahlweise 12 oder 24 Monate.
Ja, unser RatenSchutz ist auch nachträglich zur Absicherung einer bereits erfolgten Finanzierung abschließbar. Zusätzlich ist dieser auch bankenunabhängig, demnach ist es unerheblich bei welchem Kreditinstitut Sie Ihre Finanzierung abgeschlossen haben.
Es gibt keine sonst übliche umfangreiche Gesundheits- oder Antragsprüfung und damit auch keine Antragsablehnungen oder Beitragszuschläge. Im Rahmen des Antrags wird zur Feststellung der besonderen Wartezeit von 24 Monaten lediglich die Frage zu den von uns definierten Vorerkrankungen gestellt.
Der RatenSchutz verzichtet auf die übliche umfangreiche Gesundheitsprüfung, die bei anderen Versicherungen ansonsten üblich ist. Insofern gibt es auch keine Antragsablehnungen. Wurden Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung zu einer oder mehreren von uns definierten Erkrankungen* bereits ärztlich beraten oder behandelt? Ist dies der Fall sind diese Erkrankungen nach einer kurzen Wartezeit von 24 Monaten mitversichert. Alle anderen Erkrankungen und Unfälle, mit Ausnahme von Alkohol- und Suchterkrankungen, sind von Anfang an versichert, sofern diese nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
*Krebserkrankung, Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Hirninfarkt, Hirnblutung, psychische Erkrankungen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Diabetes mellitus Typ I und II, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, allergisches Asthma und Asthma bronchiale, Schlafapnoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Hepatitis A, B, C, Bandscheibenvorfall, Meniskusriss, Gonarthrose, Koxarthrose, Gelenkschaden mit Implantateinsatz, Fibromyalgie. (Stand: 09/2022)
Bei Versicherungsbeginn gibt es einmalig eine allgemeine Wartezeit für die vereinbarten Risiken. Sie beträgt, sofern im Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, bei Arbeitsunfähigkeit 90 Tage und im Falle der Arbeitslosigkeit 180 Tage.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Fußnoten & Hinweise
1 Destatis: Hauptauslöser der Überschuldung in % für die Jahre 2012 bis 2022 (29. Juni 2023), www.destatis.de (11.2023)
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Versicherungsleistungen nur in Auszügen darstellen können. Die vollständigen, rechtlich verbindlichen Inhalte entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.