BaufiSchutz
Sorglos wohnen im Eigenheim
Damit Sie auch bei unerwarteten Einkommensverlusten aufgrund von Krankheit, Unfall oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit Ihr Eigenheim halten können.
Jetzt Ihren persönlichen Schutz berechnen!
Mit dem BaufiSchutz sichern Sie Ihre Darlehensraten optimal bei Arbeitsunfähigkeit, einer dauerhaften Einschränkung Ihrer Erwerbstätigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit ab.
Warum ist der BaufiSchutz sinnvoll?
Für jeden Eigentümer steht es außer Frage, das Eigenheim bestmöglich gegen Schäden zu versichern. Das eigene Einkommen, mit welchem die Baufinanzierungsraten beglichen werden, ist hingegen oftmals nur unzureichend abgesichert. Denn die gesetzlichen Leistungen, wie beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld I liegen meist weit unter dem bisherigen Nettogehalt der Betroffenen. Die so entstehenden Einkommenslücken können schnell zu Zahlungsschwierigkeiten und im schlimmsten Fall zum Verlust der Immobilie führen.
Mit unserem BaufiSchutz können Sie bestmöglich vorsorgen und haben auch in solch schwierigen Situationen eine Sorge weniger.
Einkommenslücken bei Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit
Haben Sie die Einkommenslücken bedacht?
Die gesetzlichen Leistungen liegen meist weit unter den bisherigen Einkünften. Die Tabelle zeigt wie groß die Lücken sind, vorausgesetzt Ihr Gehalt liegt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, fallen die Lücken sogar noch deutlich höher aus.
Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Baufinanzierungsraten ganz einfach mit unserem BaufiSchutz ab!
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Dreifacher Schutz in nur einer Versicherungspolice:
Arbeitsunfähigkeit, dauerhafte Einschränkung der Erwerbstätigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit - Keine Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Vertragsabschluss
- Keine Ablehnungen, Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren (z. B. gefährliche Berufe)
- Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit beträgt die Höchstleistungsdauer wahlweise 12 oder 24 Monate.
- Versicherbare Raten bis zu 2.000 € monatlich
- Wiederholte Versicherungsfälle während der Laufzeit sind versichert.
- Auch nachträglich zur Absicherung einer bereits erfolgten Finanzierung abschließbar
Fragen und Antworten
Der BaufiSchutz ist eine Restkreditversicherung und dient dazu, Zahlungsverpflichtungen aus Ihrer Baufinanzierung abzusichern.
Damit Sie bei unerwarteten Einkommensverlusten im Fall von einer Arbeitsunfähigkeit, dauerhaften Einschränkung der Erwerbstätigkeit sowie unverschuldeter Arbeitslosigkeit Ihre monatlichen Darlehensraten weiterhin leisten können. Denn die gesetzlichen Leistungen, wie beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld I liegen meist weit unter dem bisherigen Nettogehalt der Betroffenen. Mit dem BaufiSchutz sorgen Sie dafür, dass Sie auch in diesen schwierigen Zeiten Ihre Immobilie halten können.
Die Absicherung mit dem BaufiSchutz ist für alle Erwerbstätigen, die eine neue oder bestehende Baufinanzierung teilweise oder größtenteils mit Ihrem eigenen Erwerbseinkommen tilgen.
Folgende Personen mit einer neuen oder bestehenden Baufinanzierung bei:
- Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Einschränkung der Erwerbstätigkeit:
Grundsätzlich sind alle Erwerbstätigen versicherbar. - Arbeitslosigkeit:
Alle Erwerbstätigen, die einem bezahlten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehen. Selbstständige und Freiberufler müssen ihren Lebensunterhalt aus der abgesicherten Tätigkeit erwirtschaften und mindestens zwei Jahreseinkommen von mindestens 40 % der Jahresbemessungsgrenze (SGB IV) nachweisen.
Die monatliche Darlehensrate kann bis zu einer Höhe von maximal 2.000 € monatlich versichert werden.
Bei Versicherungsbeginn gibt es einmalig eine allgemeine Wartezeit für die vereinbarten Risiken. Sie beträgt – sofern in Ihrem Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind - bei Arbeitsunfähigkeit 90 Tage, im Falle der Arbeitslosigkeit 180 Tage.
Wird die Versicherung gleichzeitig mit dem Abschluss einer Finanzierung beantragt, reduziert sich die Wartezeit für beide Risiken um 90 Tage. In der Arbeitsunfähigkeit entfällt die Wartezeit zudem, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall basiert.
Unabhängig davon, ob Ihre Finanzierung gerade eben erst beantragt wurde, bereits besteht oder es sich um eine Anschlussfinanzierung handelt – mit unserem BaufiSchutz können Sie die Finanzierung Ihres Eigenheims zu jeder Zeit individuell und schnell absichern.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht mehr ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann und auch keine andere, ihrer bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausüben kann.
Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ein Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer unverschuldeten Kündigung durch den Arbeitgeber verliert. Auch die Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Insolvenz) zählt hierzu. Sie haben beim BaufiSchutz die Möglichkeit, sich für den Fall der Arbeitslosigkeit für die Leistungsdauer von max. 12 oder max. 24 Monaten je Versicherungsfall abzusichern.
Es gibt keine Gesundheits- oder Antragsprüfung und damit auch keine Ablehnungen oder Beitragszuschläge. Im Rahmen des Antrags wird ggf. lediglich die Frage zu den von uns definierten schweren Vorerkrankungen gestellt. Zählt Ihre Krankheit dazu, sind diese sogar nach einer besonderen Wartezeit mitversichert. Alle anderen Erkrankungen oder auch Unfälle sind von Beginn an versichert.
Der BaufiSchutz verzichtet auf die übliche umfangreiche Gesundheitsprüfung, die bei anderen Versicherungen ansonsten üblich ist. Insofern gibt es auch keine Antragsablehnungen. Wurden Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung zu einer von der bei Antragstellung erfragten bzw. aufgeführten Krankheiten bereits ärztlich beraten oder behandelt, so gilt für diese lediglich eine erweiterte Wartezeit von 24 Monaten, nach deren Ablauf auch diese Krankheit(en) mitversichert sind. Alle anderen Erkrankungen und Unfälle, mit Ausnahme von Alkohol- und Suchterkrankungen, sind von Anfang an versichert, sofern diese nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten.
Krebserkrankung, Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Hirninfarkt, Hirnblutung, psychische Erkrankungen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Diabetes mellitus Typ I und II, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, allergisches Asthma und Asthma bronchiale, Schlafapnoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Hepatitis A, B, C, Bandscheibenvorfall, Meniskusriss, Gonarthrose, Koxarthrose, Gelenkschaden mit Implantateinsatz, Fibromyalgie. (Stand: 09/2022)
Abhängig von Ihrer monatlich abgesicherten Finanzierungsrate, der Laufzeit und dem von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang, wird Ihr Versicherungsbeitrag ermittelt. Einfach und schnell – Sie entscheiden über Ihren individuellen Absicherungsbedarf.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Fußnoten & Hinweise
1 Die Zahlen sind beispielhaft, gerundet und stellen Richtwerte dar. Die bestehenden Höchstgrenzen für die gesetzlichen Ansprüche werden bei der Berechnung nicht beachtet. Die Einkommenslücke kann dadurch höher ausfallen. Für die exakte Höhe Ihrer Einkommenslücke ist Ihre persönliche Situation ausschlaggebend.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Versicherungsleistungen nur in Auszügen darstellen können. Die vollständigen, rechtlich verbindlichen Inhalte entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.